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   BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80   

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BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80 (https://dejure.org/1981,1499)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1981 - 2 B 26.80 (https://dejure.org/1981,1499)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1981 - 2 B 26.80 (https://dejure.org/1981,1499)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80
    Im übrigen sind die grundsätzlichen Rechtsfragen zur Gewähr der Verfassungstreue bei Beamtenbewerbern inzwischen durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats insbesondere durch die Urteile vom 27. November 1980 (BVerwGE 61, 176, 194 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79] und 200) und vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 und 2 C 24.79 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) sowie BVerwG 2 C 49.78, 2 C 41.79, 2 C 10.80, 2 C 16.80 und 2 C 24.80 - weitgehend geklärt.

    Angesichts des zwingenden Charakters der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 LBG getroffenen Regelung und der Notwendigkeit einer intakten, loyalen, pflichttreuen, dem Staat und seiner verfassungsmäßigen Ordnung innerlich verbundenen Beamtenschaft für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist der Dienstherr verpflichtet, Anhaltspunkten für Zweifel nachzugehen und diese sorgfältig und umfassend aufzuklären (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [352]; BVerwGE 61, 176 [183]).

    Dabei hat er den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der ihm unter anderem verbietet, sich vor Übernahme eines Beamtenbewerbers in den Vorbereitungsdienst zu dessen Lasten systematisch Berichterstattungen nach entsprechenden Erhebungen von anderen (Staatsschutz-)Behörden zutragen zu lassen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [356 f.]; BVerwGE 61, 176 [183]).

    Soweit das Urteil aus Art. 2, 3, 12 GG engere Voraussetzungen für die Verwertung von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden herleiten sollte als im genannten Urteil des beschließenden Senats (BVerwGE 61, 176 [183]) geschehen, stünde das Urteil des beschließenden Senats der Anwendung des § 127 Nr. 1 BRRG entgegen.

    Der beschließende Senat hat hierzu bereits folgendes rechtsgrundsätzlich entschieden (BVerwGE 61, 176 [184]):.

    Ihr liegt ein Urteil über die Persönlichkeit des Beamtenbewerbers zugrunde, das zugleich eine Prognose enthält (BVerwGE 61, 176 [185] unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung).

    Aus diesem Grund hat auch der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen und damit geklärt, daß die persönliche Anhörung des Beamtenbewerbers durch das Gericht, und zwar in beiden Tatsacheninstanzen, nicht schlechthin geboten ist (vgl. Beschlüsse vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 - und vom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 - und Urteil in BVerwGE 61, 176 [185]).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80
    "Die persönliche Anhörung des Bewerbers, zu der der Dienstherr vor der Erstentscheidung weder von Verfassungs wegen noch aufgrund einfachen Beamtenrechts verpflichtet ist (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [352]; BVerwGE 47, 330 [338]; 52, 313 [335]), auch wenn sie vielfach schon im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und wegen der Bedeutung des persönlichen Eindrucks zweckmäßig sein mag (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1979 - III ZR 112/78 - [DÖD 1980, 60]), ist dabei wichtig, weil sie Anlaß zu weiterer Sachaufklärung sein kann.".

    Die Beschwerde beruft sich weiter darauf, daß der angefochtene Beschluß vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - (BVerwGE 47, 330) abweiche.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem erwähnten Urteil ausgeführt (BVerwGE 47, 330), daß der im Beamtenverhältnis auf Probe vor der Zweiten Prüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen zu absolvierende zweite Ausbildungsabschnitt eine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG sei.

    Vielmehr wird in der angefochtenen Entscheidung ebenso wie in BVerwGE 47, 330 (344) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73] festgestellt, daß das Grundrecht aus Art. 12 GG durch die Forderung nach der Gewähr der Verfassungstreue (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 LBG) nicht verletzt ist.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80
    Angesichts des zwingenden Charakters der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 LBG getroffenen Regelung und der Notwendigkeit einer intakten, loyalen, pflichttreuen, dem Staat und seiner verfassungsmäßigen Ordnung innerlich verbundenen Beamtenschaft für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist der Dienstherr verpflichtet, Anhaltspunkten für Zweifel nachzugehen und diese sorgfältig und umfassend aufzuklären (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [352]; BVerwGE 61, 176 [183]).

    Dabei hat er den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der ihm unter anderem verbietet, sich vor Übernahme eines Beamtenbewerbers in den Vorbereitungsdienst zu dessen Lasten systematisch Berichterstattungen nach entsprechenden Erhebungen von anderen (Staatsschutz-)Behörden zutragen zu lassen (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [356 f.]; BVerwGE 61, 176 [183]).

    "Die persönliche Anhörung des Bewerbers, zu der der Dienstherr vor der Erstentscheidung weder von Verfassungs wegen noch aufgrund einfachen Beamtenrechts verpflichtet ist (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [352]; BVerwGE 47, 330 [338]; 52, 313 [335]), auch wenn sie vielfach schon im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und wegen der Bedeutung des persönlichen Eindrucks zweckmäßig sein mag (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1979 - III ZR 112/78 - [DÖD 1980, 60]), ist dabei wichtig, weil sie Anlaß zu weiterer Sachaufklärung sein kann.".

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80
    Im übrigen sind die grundsätzlichen Rechtsfragen zur Gewähr der Verfassungstreue bei Beamtenbewerbern inzwischen durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats insbesondere durch die Urteile vom 27. November 1980 (BVerwGE 61, 176, 194 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79] und 200) und vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 und 2 C 24.79 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) sowie BVerwG 2 C 49.78, 2 C 41.79, 2 C 10.80, 2 C 16.80 und 2 C 24.80 - weitgehend geklärt.

    Im Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der Senat ausdrücklich eine Entscheidung nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG gebilligt.

  • BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80
    Denn nach dieser Vorschrift bedarf es nicht nur der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der die Berufungsentscheidung abweichen soll, sondern auch der Darlegung, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen die in der Vorinstanz ergangene Entscheidung von tragenden Ausführungen in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 55.73 - mit Hinweis u.a. auf den Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG 8 B 159.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 9] und Beschluß vom 11. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 92.78 -).
  • BVerwG, 11.10.1979 - 2 B 92.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80
    Denn nach dieser Vorschrift bedarf es nicht nur der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der die Berufungsentscheidung abweichen soll, sondern auch der Darlegung, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen die in der Vorinstanz ergangene Entscheidung von tragenden Ausführungen in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 55.73 - mit Hinweis u.a. auf den Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG 8 B 159.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 9] und Beschluß vom 11. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 92.78 -).
  • BVerwG, 26.10.1973 - II B 55.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80
    Denn nach dieser Vorschrift bedarf es nicht nur der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der die Berufungsentscheidung abweichen soll, sondern auch der Darlegung, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen die in der Vorinstanz ergangene Entscheidung von tragenden Ausführungen in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 55.73 - mit Hinweis u.a. auf den Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG 8 B 159.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 9] und Beschluß vom 11. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 92.78 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80
    "Die persönliche Anhörung des Bewerbers, zu der der Dienstherr vor der Erstentscheidung weder von Verfassungs wegen noch aufgrund einfachen Beamtenrechts verpflichtet ist (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [352]; BVerwGE 47, 330 [338]; 52, 313 [335]), auch wenn sie vielfach schon im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und wegen der Bedeutung des persönlichen Eindrucks zweckmäßig sein mag (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1979 - III ZR 112/78 - [DÖD 1980, 60]), ist dabei wichtig, weil sie Anlaß zu weiterer Sachaufklärung sein kann.".
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80
    Im übrigen sind die grundsätzlichen Rechtsfragen zur Gewähr der Verfassungstreue bei Beamtenbewerbern inzwischen durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats insbesondere durch die Urteile vom 27. November 1980 (BVerwGE 61, 176, 194 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79] und 200) und vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 und 2 C 24.79 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) sowie BVerwG 2 C 49.78, 2 C 41.79, 2 C 10.80, 2 C 16.80 und 2 C 24.80 - weitgehend geklärt.
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

  • BVerwG, 28.02.1972 - II B 5.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Revision - Umzugskostenvergütung bei

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Rechtsreferendars auf Übernahme als

  • OVG Berlin, 18.04.1978 - II B 13.77

    Wolf-Dieter Narr

  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 112/78

    Amtspflicht - Verletzung - Übernahme in Beamtenverhältnis - Bewerber - Ermittlung

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 49.78

    Eignungsbeurteilung des Dienstherrn - Gewähr der Verfassungstreue -

  • BVerwG, 17.10.1978 - 1 B 338.78

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei offensichtlicher

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 10.80

    Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - Eignung eines

  • BVerwG, 16.02.1979 - 6 B 94.78

    Beantragung von Leistungen nach dem Gesetz zum Grundrechtsartikel 131 (G 131) -

  • BVerwG, 28.12.1979 - 2 B 72.79

    Rüge der Verletzung der Hinweispflicht und Erörterungspflicht des vorsitzenden

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 16.80

    Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf

  • BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entscheidung durch Beschluss

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 41.79

    Eignung eines Beamtenbewerbers - Beurteilungsermächtigung eines Dienstherrn

  • BVerwG, 30.05.1979 - 2 B 79.78
  • BVerwG, 17.12.1982 - 2 B 98.82

    Unterscheidung von arbeitsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher

    Angesichts des zwingenden Charakters der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 LBG getroffenen Regelung und der Notwendigkeit einer intakten, loyalen, pflichttreuen, dem Staat und seiner verfassungsmäßigen Ordnung innerlich verbundenen Beamtenschaft für die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist der Dienstherr verpflichtet, Anhaltspunkten für Zweifel nachzugehen und diese sorgfältig und umfassend aufzuklären (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [352]; BVerwGE 61, 176 [183] sowie Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [Buchholz 237.5 § 7 HessBG Nr. 1] unter Hinweis auf den Beschluß vom 20. Juli 1979 - BVerwG 2 B 21.79 -, vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 - und vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 78.81 -).

    Eine persönliche Anhörung des Beamtenbewerbers durch das Gericht, und zwar in beiden Tatsacheninstanzen, ist damit nicht schlechthin geboten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 -, vom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 -, vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).

  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 86.81

    Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers - Neuregelung des Besoldungsrechts

    Von einer Verletzung der prozessualen Chancengleichheit kann keine Rede sein, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. zur Übereinstimmung dieser Regelung mit Bundesverfassungsrecht u.a. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 3], vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - [Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 26] und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 91.81

    Besoldungsmäßige Überleitung von Fachhochschullehrern aus früheren

    Von einer Verletzung der prozessualen Chancengleichheit kann keine Rede sein, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. zur Übereinstimmung dieser Regelung mit Bundesverfassungsrecht u.a. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 3], vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - [Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 26] und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81

    Besoldungsmäßige Überleitung von Fachhochschullehrern aus früheren

    Von einer Verletzung der prozessualen Chancengleichheit kann keine Rede sein, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. zur Übereinstimmung dieser Regelung mit Bundesverfassungsrecht u.a. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 3], vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - [Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 26] und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85

    Voraussetzungen einer begründeten Voreingenommenheit eines Beurteilenden -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - , vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 104.82

    Ablehnung eines Antrag auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst im

    Diese Frage rechtfertigt indes die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht (vgl. auch Beschluß vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 2 B 61.86

    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Im übrigen wird - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat - der Anspruch auf rechtliches Gehör - und damit Bundesverfassungsrecht - nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - , vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
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